Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig direkt statt Hotels
Moritz FischerMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig direkt statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe entrichten muss und wie sich Unternehmen anpassen sollen. Bevor der überarbeitete Entwurf weiterverfolgt wird, prüfen ihn nun die zuständigen Behörden.
Eine zentrale Neuerung verlagert die Steuerpflicht von den Betrieben auf die Gäste. Künftig zahlen demnach die Besucher – und nicht mehr Hotels oder andere Anbieter – die Abgabe direkt. Mit dieser Änderung soll der Prozess für lokale Unternehmen vereinfacht werden.
Die überarbeitete Satzung sieht zudem eine Übergangsphase für Unternehmen mit langfristigen Verträgen vor. Vereinbarungen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, bleiben bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht ausgenommen. Diese Regelung soll betroffenen Betrieben Zeit geben, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.
Als nächster Schritt wird der überarbeitete Entwurf am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht der Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Die aktualisierte Satzung führt klarere Zahlungsregeln ein und gewährt eine vorübergehende Befreiung für bestehende Verträge. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft. Ab April 2027 gelten dann für Unternehmen und Gäste die neuen Bestimmungen.






