Apotheken bekommen mehr Zeit für Chargendokumentation bei Blisterpackungen
Moritz PetersApotheken bekommen mehr Zeit für Chargendokumentation bei Blisterpackungen
Apotheken in Deutschland erhalten mehr Zeit für die Umsetzung neuer Vorschriften zur Chargendokumentation bei Blisterverpackungen
Apotheken in Deutschland haben nun mehr Zeit, sich an die neuen Regeln zur Erfassung von Chargennummern bei blisterverpackten Medikamenten anzupassen. Die Vorgabe, die Teil der Abrechnungsvereinbarung für 2024 ist, stieß zunächst auf technische Hindernisse – insbesondere in der häuslichen Pflege. Eine aktuelle Fristverlängerung ermöglicht es Apotheken, bis Ende 2026 einen Platzhalter statt der vollständigen Daten zu verwenden.
Die Änderung geht auf die Erste Änderungsvereinbarung zum Arzneimittel-Abrechnungsvertrag zurück, die am 1. Januar 2024 vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, unterzeichnet wurde. Laut § 2 Absatz 2, Anlage 1, müssen Apotheken den Data-Matrix-Code jedes abgegebenen Medikaments erfassen. Doch die Erfassung bei Blisterpackungen in der häuslichen Pflege gestaltete sich schwierig, was zu Verzögerungen führte.
Um den Übergang zu erleichtern, durften Apotheken zunächst bis zum 30. Juni 2025 den Begriff "STELLEN" als Platzhalter verwenden. Diese Frist wurde zunächst bis Ende 2025 verlängert – und nun, nach Bestätigung durch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), bis zum 31. Dezember 2026. Die exakte Schreibweise "STELLEN" bleibt in den Abgabedokumenten weiterhin verbindlich.
Unterdessen haben sich die technischen Lösungen verbessert. Zentrale Scan-Apps wie die des GKV-Spitzenverbandes sowie Anbindungen an Praxisverwaltungssysteme (etwa CGM oder Turbomed) decken seit April 2026 über 90 Prozent der Apotheken und Kliniken ab. Diese Tools übertragen Seriennummern automatisch an die zentrale KBV-Plattform und reduzieren manuelle Eingaben auf unter fünf Prozent.
Die Regelungen bergen finanzielle Risiken: Krankenkassen können Erstattungen zurückfordern, wenn bei E-Rezepten für authentifizierungspflichtige Arzneimittel die Chargennummern fehlen. Eine korrekte Dokumentation ist für Apotheken daher entscheidend.
Die verlängerte Frist gibt den Apotheken bis Ende 2026 Zeit, die Chargennummer-Pflicht vollständig umzusetzen. Zwar haben verbesserte Scan-Systeme den manuellen Aufwand verringert, doch der Platzhalter "STELLEN" bleibt eine Übergangslösung. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation drohen den Apotheken weiterhin Kürzungen bei der Kostenerstattung für betroffene Rezepte.






