Verurteilter Mörder flieht bei Freigang aus Gefängnis Celle – wie konnte das passieren?
Moritz PetersVerurteilter Mörder flieht bei Freigang aus Gefängnis Celle – wie konnte das passieren?
Verurteilter Mörder flieht bei beaufsichtigtem Ausgang aus Gefängnis in Celle
Benjamin F., ein wegen Mordes verurteilter Häftling, ist während eines beaufsichtigten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine geflohen. Der Vorfall hat erhebliche Zweifel an den Sicherheitsvorkehrungen im niedersächsischen Strafvollzugssystem ausgelöst. Nun wird hinterfragt, wie eine solche Flucht trotz Aufsicht möglich sein konnte.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder unter bestimmten Bedingungen Freigang erhalten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben und als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft werden. Benjamin F. erfüllte diese Kriterien und hatte zuvor bereits 38 beaufsichtigte Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert.
Bei seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum mit seinem eigenen Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war. Später floh er mit demselben Fahrzeug, wurde jedoch nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst.
Die Aufsichtspersonen bei solchen Ausgängen üben keine lückenlose Überwachung aus. Ihre Hauptaufgabe besteht nicht darin, Fluchten oder Straftaten zu verhindern, sondern die Aktivität zu begleiten. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich in der Folge „fassungslos“ über die Umstände der Flucht.
Der Vorfall hat eine Debatte über die Haftrichtlinien und deren Auswirkungen auf das öffentliche Vertrauen ausgelöst. Benjamin F. wurde nach dem Unfall im Ausland wieder ergriffen. Die Behörden prüfen nun die Abläufe, die zu seiner vorübergehenden Entlassung führten.






