22 April 2026, 20:18

Verleumdungsvorwürfe gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller fallen in sich zusammen

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon auf einem Podium, mit einem Banner dahinter und einer Menge davor, wahrscheinlich zu einem Regierungsverbot von sozialen Medien.

Verleumdungsvorwürfe gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller fallen in sich zusammen

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen der von Hamado Dipama erhobenen Verleumdungsvorwürfe eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen Müllers Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Interaktion mit einem umstrittenen Instagram-Post hinterfragte.

Müller, der nach seiner Kritik an dem BR-Rundfunkratsmitglied rechtlich belangt worden war, begrüßte die Entscheidung und wies auf die finanzielle Belastung hin, die mit der Verteidigung gegen solche Vorwürfe einhergeht.

Der Streit begann, als Müller Anfang 2024 zwei Beiträge auf X veröffentlichte. In einem stellte er die Frage, ob Dipama – ein ehemaliger Gegner des burkinischen Ex-Machthabers Blaise Compaoré – seinen Flüchtlingsstatus noch beanspruchen könne, falls er 2025 in sein Heimatland zurückkehre. Der Besuch stehe im Zusammenhang mit der Einweihung eines Mausoleums für den ehemaligen Militärdiktator Thomas Sankara, den Dipama öffentlich unterstützt.

Der zweite Beitrag bezog sich auf Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post der Gruppe Afrokratie. Im ursprünglichen Text waren weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden, später wurde der Begriff in "koloniale Verbrecher" geändert. Müllers Blog machte auf diese Interaktion aufmerksam, woraufhin Dipama Anzeige wegen Verleumdung erstattete.

Müller verteidigte sich mit anwaltlicher Unterstützung der Kanzlei Hoecker gegen die Vorwürfe. Um die steigenden Prozesskosten zu decken, startete er eine Notfall-Spendenkampagne und sammelte 15.000 Euro. Im Verlauf des Verfahrens beschrieb er die Erfahrung als emotional belastend und verwies auf die generellen Schwierigkeiten, mit denen sich Angeklagte in unbegründeten Verleumdungsfällen konfrontiert sehen.

Dipama, der 2002 als politischer Gegner Compaorés aus München floh, lobt inzwischen den aktuellen Machthaber Burkina Fasos, Ibrahim Traoré. Neben Müller hat er auch gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo wegen Verleumdung geklagt – jeweils in separaten Fällen.

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Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller seine Arbeit nun ohne die Drohung rechtlicher Konsequenzen fortsetzen. Der Fall verdeutlicht die finanziellen und persönlichen Belastungen, die mit Verleumdungsklagen einhergehen – selbst wenn es am Ende zu keiner Anklage kommt. Dipama hingegen verfolgt weiterhin rechtliche Schritte gegen andere Medien wegen ähnlicher Vorwürfe.

Quelle