SPD, Grüne und Linke planen Reform des Landesverfassungsgerichts in MV – AfD führt in Umfragen
Theo KönigSPD, Grüne und Linke planen Reform des Landesverfassungsgerichts in MV – AfD führt in Umfragen
In Mecklenburg-Vorpommern drängt ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linken auf eine Reform der Regeln für das Landesverfassungsgericht. Die drei Parteien wollen künftige Blockaden bei der Richterbestellung verhindern – und schlagen dazu Änderungen im Auswahlverfahren vor. Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der die rechtspopulistische AfD in Umfragen mit 34 Prozent klar führt, gefolgt von der SPD mit 26 und der CDU mit 12 Prozent.
Die geplanten Neuregelungen sollen bestehende Bestimmungen der Landesverfassung festschreiben, darunter eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren für Richter:innen sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren. Die Koalition argumentiert, die Reform diene dem Schutz vor politischer Einflussnahme und sichere die Handlungsfähigkeit des Gerichts. Bisher ist für die Ernennung einer Richterin oder eines Richters eine Zweidrittelmehrheit nötig. Künftig soll nach Ablauf der Amtszeit eine absolute Mehrheit ausreichen, falls eine Stelle sechs Monate lang unbesetzt bleibt.
Hintergrund des Vorhabens sind frühere Kontroversen, etwa die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin im Jahr 2020. Ihre Berufung hatte wochenlange Debatten ausgelöst, unter anderem wegen ihres politischen Hintergrunds. Kritiker wie der AfD-Politiker Enrico Schult werfen der Koalition vor, mit einem "Verfassungstrick" linken Einfluss auf das Gericht sichern zu wollen. CDU-Landeschef Daniel Peters lehnte den Reformvorschlag ab und forderte stattdessen mehr Demokratie durch Vertrauen und offenen Dialog.
Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern ähnelt einer jüngsten Reform in Sachsen-Anhalt, wo der Landtag mit breiter Unterstützung von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen Änderungen am Verfassungsgericht beschlossen hatte. Aktuelle Umfragen in der Region zeigen die Linke bei 10 Prozent, während Grünen und BSW jeweils bei 5 Prozent liegen.
Die geplante Regelung senkt die Hürde für Richterbestellungen bei Pattsituationen: Nach sechs Monaten soll eine einfache Mehrheit genügen. Befürworter betonen, dies verringere Verzögerungen und politische Streitigkeiten. Gegner hingegen warnen, die Reform könnte die Gewaltenteilung im Landessystem schwächen.






