Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Moritz PetersRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister hat eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung gefordert. Er kritisiert, dass das aktuelle System Bagatelldelikte unangemessen kriminalisiere und gleichzeitig die Gerichte überlastet. Seine Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund neuer Zahlen, wonach 2024 jedes achte Schwarzfahrerdelikte den Fernverkehr betraf.
Frister bemängelt, dass das geltende Recht Freiheitsstrafen nicht als letztes Mittel behandle. Er verwies darauf, dass mittlerweile jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgehe. Dennoch spricht er sich nicht dafür aus, die Tat zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen – mit der Begründung, dass auch im Rahmen von Ersatzfreiheitsstrafen Haft drohen könne.
Statt einer vollständigen Abschaffung schlägt er eine Reform von § 265a des Strafgesetzbuchs vor. Seiner Ansicht nach sollten nur schwere Verstöße – etwa das gewaltsame Überwinden von Sperren – strafrechtlich verfolgt werden. Einfaches Schwarzfahren sei dagegen eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, kein kriminelles Unrecht.
Für Schwarzfahrer im Fernverkehr plädiert Frister jedoch für den Erhalt strafrechtlicher Konsequenzen. Sein Ziel ist es, die Justiz zu entlasten, indem sich die Verfolgung auf besonders verwerfliches Verhalten konzentriert.
Die Debatte um die Schwarzfahrer-Regelungen hält an, nachdem die Daten für 2024 deren Auswirkungen auf den Fernverkehr verdeutlicht haben. Fristers Reformvorschläge zielen darauf ab, Strafverfahren auf schwere Fälle zu beschränken und gleichzeitig die Prozessflut einzudämmen. Änderungen müssten jedoch zunächst den legislativen Weg durchlaufen, bevor sie in Kraft treten können.






