23 April 2026, 10:18

Polizei NRW räumt Mängel bei digitaler Barrierefreiheit ein

Whiteboard mit dem Text "Beyond Blended Accessibility", einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW räumt Mängel bei digitaler Barrierefreiheit ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß deutschem Recht veröffentlicht. Darin wird bestätigt, dass die Seite die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA teilweise erfüllt. Eine unabhängige Prüfung im März 2025 bewertete den aktuellen Stand der Barrierefreiheit.

Die Erklärung orientiert sich an den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Trotz der Bemühungen bleiben jedoch einige Mängel bestehen.

Häufig enthalten Bilder und Grafiken Alternativtexte, die entweder thematisch unpassend oder in der falschen Sprache verfasst sind. Überschriften folgen zudem keiner logischen Struktur, da Hierarchieebenen (h1–h6) fehlen oder falsch eingesetzt werden. Statt korrekter Listen-Elemente nutzt die Seite div-Tags, was die Navigation erschwert.

Videobeiträge verfügen zwar über Untertitel, die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind jedoch schlecht erkennbar. Stumme Videos bieten weder Alternativtexte noch Audiodeskriptionen an. Bei Audio-Dateien fehlen hingegen Transkripte oder textliche Alternativen.

Die Polizei hat die bestehenden Defizite eingeräumt und sich zu kontinuierlichen Verbesserungen verpflichtet, um die Barrierefreiheit schrittweise zu optimieren.

Die Website entspricht damit aktuell nur teilweise den geforderten Barrierefreiheitsstandards. Die Arbeiten zur Behebung der identifizierten Probleme – darunter fehlerhafte Alternativtexte, unklare Überschriftenstrukturen und fehlende Audiotranskripte – laufen weiter. Über Fortschritte wird bei der Umsetzung der Korrekturen informiert.

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