PKV-Verband begrüßt ApoVWG – doch Finanzierung und Nutzen bleiben strittig
Moritz PetersPKV-Verband begrüßt ApoVWG – doch Finanzierung und Nutzen bleiben strittig
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat zum aktuellen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) Stellung genommen, das die Rolle von Apothekern im Gesundheitswesen ausbauen soll. Zwar begrüßt der Verband einzelne Maßnahmen wie Impfinitiativen und die Notfallversorgung mit Medikamenten, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit neuer Dienstleistungen und der Finanzierungsmodelle.
Der PKV-Verband unterstützt Teile der Neuregelung, darunter die geplante einmalige Abgabe von Dauermedikamenten ohne Rezept in dringenden Notfällen. Auch die Stärkung der Apotheken als zentrale Anlaufstellen für Gesundheitsberatung findet seine Zustimmung. Skeptisch zeigt sich die Organisation jedoch bei der Ausweitung dieser Regelung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel in akuten Fällen.
Mit dem ApoVWG übernehmen Apotheken künftig mehr Verantwortung in den Bereichen Prävention und Früherkennung, etwa durch Beratungen zu Verhaltensrisiken und lebensstilbasierter Vorsorge. Der PKV-Verband hinterfragt, ob solche Angebote für Patienten einen klaren Mehrwert bieten – insbesondere bei Ernährungsberatungen im Apothekenumfeld.
Der Verband betont zudem die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungssystems für pharmazeutische Dienstleistungen. Das aktuelle Modell über den Not- und Bereitschaftsdienstfonds habe sich als unzureichend erwiesen, heißt es. Zudem fordert der Verband gesetzliche Anpassungen, um privatversicherten Patienten eine individuelle Abrechnung dieser Leistungen zu ermöglichen.
Seit Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes (BTAS) im Jahr 2020 ist die Nachfrage nach pharmazeutischen Dienstleistungen in Deutschland gestiegen. Branchenberichte der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände prognostizieren bis 2025 ein Umsatzplus von 15 bis 20 Prozent durch Beratungs- und Impfleistungen. Dennoch besteht der PKV-Verband darauf, dass die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) erst nach einer gründlichen Evaluation ihrer Wirksamkeit erfolgen sollte.
Bei der Preisgestaltung lobt der Verband die neuen Regelungen für Rezepturarzneimittel, pocht jedoch auf eine stärkere Einbindung in künftige Verhandlungen. Zudem fordert er, privatversicherte Personen in den Hilfstarif aufzunehmen, damit sie – ähnlich wie gesetzlich Versicherte – von Preissenkungen profitieren können.
Die Reaktion des PKV-Verbands auf das ApoVWG fällt zwiespältig aus: Einerseits werden Maßnahmen zur besseren Arzneimittelversorgung und zur Stärkung der Apothekenrolle unterstützt, andererseits wird auf klare Nachweise des Patientennutzens vor einer Ausweitung der Leistungen gedrängt. Der Verband setzt sich zudem für fairere Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle ein, um sicherzustellen, dass privat Versicherte und ihre Kunden nicht benachteiligt werden.






