Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Händler in Deutschland jetzt Pflicht
Emma KrausNeue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Händler in Deutschland jetzt Pflicht
Neue EU-Richtlinie: „Stornieren“-Button für Online-Händler in Deutschland Pflicht
Seit dem 19. Juni müssen Händler und Dienstleister in Deutschland auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Regelung gilt für Online-Waren, Dienstleistungen und Finanzverträge und wurde mit der Umsetzung in deutsches Recht verbindlich.
Betroffen sind alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar und eindeutig beschriftet ist – etwa mit „Vertrag kündigen“. Fehlt die Schaltfläche, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der Stornierungsprozess darf dabei nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Zudem müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Das eigentliche Widerrufsrecht bleibt unverändert: In der Regel beträgt es 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt.
In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie dort gilt. Die Neuregelung ist Teil einer EU-weiten Initiative, um Online-Stornierungen für Verbraucher zu vereinfachen.
Für deutsche Unternehmen, die online verkaufen, ist der Button nun verpflichtend. Ziel ist es, Kündigungen für Verbraucher so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Änderung beeinflusst zwar nicht die bestehenden Widerrufsrechte, sorgt aber für klarere Abläufe.






