23 April 2026, 20:14

Lörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Industriegebiete

Karte von Australien, die den Prozentsatz von unteralterigen Teenagern in jedem Bundesstaat mit roter Schattierung hervorhebt.

Lörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Industriegebiete

Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein

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Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach demnächst verschärfte Vorschriften für die Prostitution einführen. Die überarbeitete Sperrgebietsverordnung, die bald in Kraft tritt, soll rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Bereiche vor damit verbundenen Aktivitäten schützen.

Die aktualisierte Verordnung entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Sie sieht ein komplettes Verbot von Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet vor. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten untersagt.

Nur in zwei speziellen Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt. Hausbesuche in Privatwohnungen sind weiterhin gestattet, wenn auch mit möglichen individuellen Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch nicht direkt unter die neuen Regelungen.

Der Stadtrat wird die Verordnung am 28. April 2026 offiziell beschließen. Sobald sie im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht ist, treten die Änderungen sofort in Kraft.

Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, rechtliche Klarheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang zu bringen. Bordelle unterliegen künftig strengeren Flächennutzungsvorgaben, während Straßenprostitution in der gesamten Stadt verboten wird. Die Maßnahmen spiegeln die anhaltenden Bemühungen wider, Prostitution innerhalb klar definierter rechtlicher Rahmen zu regulieren.

Quelle