Klinik muss Rezept für toten Patienten zurückzahlen – ein teurer Irrtum mit Systemfehlern
Emma KrausKlinik muss Rezept für toten Patienten zurückzahlen – ein teurer Irrtum mit Systemfehlern
Eine Krebsklinik in Bayern wurde zur Rückerstattung von Kosten verurteilt, nachdem sie einem Patienten ein Medikament verschrieben hatte, der bereits verstorben war. Im konkreten Fall ging es um Pamorelin, ein Arzneimittel gegen Prostatakrebs, das 17 Tage nach dem Tod des Patienten ausgehändigt wurde. Das Urteil wirft Fragen zur Praxisorganisation auf und unterstreicht die Notwendigkeit effizienterer Kommunikationssysteme.
Die Klinik hatte das Rezept für das injizierbare Medikament ausgestellt, das anschließend in einer Apotheke eingelöst wurde. Als die Krankenkasse den Fehler entdeckte, forderte sie die Erstattung von 489,52 Euro. Das Sozialgericht München entschied, dass die Verordnung ungültig sei, da nach dem Tod eines Patienten keine abrechnungsfähigen Leistungen erbracht werden können – unabhängig davon, ob der behandelnde Arzt davon wusste.
Das Gericht wies darauf hin, dass ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands den Fehler hätte verhindern können. Zwar räumte das Urteil finanzielle Risiken für Onkologen ein, betonte jedoch, dass eine ordnungsgemäße Praxisorganisation unerlässlich sei, um solche Pannen zu vermeiden.
Es gibt Hoffnung, dass die elektronische Patientenakte (ePA), die 2021 in Deutschland eingeführt wurde, künftig ähnliche Vorfälle verhindern könnte. Das System, das medizinische Unterlagen wie Befunde und Medikationspläne speichert, soll den Zugriff auf Patientendaten verbessern. Die Verbreitung verläuft jedoch zögerlich: Bis 2025 hatten sich erst etwa 1–2 Prozent der Patienten angemeldet. Die Pflicht zur Dateneingabe durch Kliniken und Praxen begann erst im Oktober 2025, und es gibt bisher keine spezifischen Studien zu den Auswirkungen auf die Onkologie oder die Vermeidung von Fehlern.
Die Klinik muss nun der Krankenkasse die Kosten für das fälschlich ausgestellte Rezept erstatten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, den Status von Patienten vor der Verordnung von Behandlungen zu überprüfen. Zwar könnten künftige Verbesserungen bei der digitalen Dokumentation solche Fehler reduzieren, doch bleiben vorerst manuelle Kontrollen unverzichtbar.






