Hessische Apothekerkammer halbiert 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch 2027 drohen Steigerungen
Moritz PetersHessische Apothekerkammer halbiert 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch 2027 drohen Steigerungen
Die Hessische Apothekerkammer wird ihre Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026 halbieren. Diese vorübergehende Senkung folgt einem Gerichtsurteil, das die Kammer zwingt, ihre finanziellen Rücklagen abzubauen. Ab 2027 sollen die Beiträge jedoch wieder steigen.
Der Beschluss zur Halbierung der Beiträge für 2026 wurde von der Delegiertenversammlung am 20. November 2022 gefasst. Hintergrund ist ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023, das später 2025 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Beide Gerichte kamen zu dem Schluss, dass die übermäßigen Rücklagen der Kammer – die aus Mitgliedsbeiträgen aufgebaut wurden – gegen Eigentumsrechte verstoßen.
Die Kammer muss ihre Rücklagen nun auf das Dreifache ihrer jährlichen Verwaltungskosten reduzieren, was etwa 12 Millionen Euro entspricht. Diese gesetzliche Vorgabe führt dazu, dass die Kammer ihre Mittel schrittweise aufbraucht und so die einmalige Beitragssenkung für 2026 ermöglicht. Sobald die Rücklagen jedoch aufgebraucht sind, werden die Beiträge wieder ansteigen.
Kammerpräsident Dr. Christian Ude hat die Mitglieder trotz der bevorstehenden Erhöhungen zur Gelassenheit aufgerufen. Gleichzeitig setzt sich die Organisation für stabile langfristige Regelungen zu Beiträgen und Vergütungen ein.
Wegen der rechtlichen Verpflichtung, die Rücklagen zu verringern, sinken die Beiträge 2026. Ab 2027 müssen die Mitglieder jedoch mit höheren Kosten rechnen, sobald die Mittel erschöpft sind. Die Kammer arbeitet weiterhin an fairen und planbaren Beitragsstrukturen für die Zukunft.






