30 June 2026, 12:15

Gorleben bleibt länger Atommüll-Zwischenlager als geplant – doch wie sicher ist es?

Gorleben wird verlängert

Gorleben bleibt länger Atommüll-Zwischenlager als geplant – doch wie sicher ist es?

Deutschlands Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Gorleben muss deutlich länger in Betrieb bleiben als ursprünglich geplant. Derzeit lagern dort 113 CASTOR-Behälter mit abgebrannten Brennelementen und Wiederaufarbeitungsabfällen. Die ursprüngliche Genehmigung für das Lager läuft 2034 nach 40 Jahren Betrieb aus.

Die Anlage wurde zwischen 1982 und 1983 errichtet. Ihre oberirdische Halle weist dünnere Wände und Decken auf als neuere Zwischenlager – lediglich 50 bzw. 20 Zentimeter stark. Zwischen 1995 und 2011 trafen 13 Transporte mit den Behältern ein, jeder von ihnen löste massive Proteste aus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die bundeseigene Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat nun einen Antrag auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung um 20 Jahre gestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft den Antrag. Die BGZ begründet die Verlängerung mit Sicherheitsaspekten: Demnach werden alle zehn Jahre verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt.

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle dauert indes an – der gesetzlich vorgesehene Termin für die Inbetriebnahme bis 2031 gilt als nicht mehr haltbar. Durch die Verzögerung müssen Zwischenlager wie Gorleben weit länger offenbleiben als vorgesehen. Die lokale Bürgerinitiative BI äußert Bedenken hinsichtlich der langfristigen Standfestigkeit der Anlage sowie ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Terroranschläge oder Kriegsereignisse.

Eine Genehmigungsverlängerung würde den Betrieb in Gorleben mindestens bis 2054 ermöglichen. Ohne fertiges Endlager bleibt der Standort vorerst unverzichtbar für die Lagerung des deutschen hochradioaktiven Abfalls. Die Entscheidung über die Verlängerung liegt nun bei den Bundesbehörden.

Quelle