04 April 2026, 04:15

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Ein altes Buch mit Illustrationen und Text über verschiedene Arten von Sperma, das detaillierte wissenschaftliche Zeichnungen auf seinen Seiten zeigt.

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat ihren Rechtsstreit um die Offenlegung von Details über die Spenden ihres biologischen Vaters verloren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie keine Auskunft darüber verlangen kann, wie oft sein Sperma verwendet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Die Klägerin hatte vom behandelnden Arzt konkrete Angaben gefordert, darunter die Häufigkeit, mit der das Sperma ihres biologischen Vaters in Behandlungen eingesetzt wurde. Zudem wollte sie die Zahl der Lebendgeburten sowie die geplante Anzahl der Zeugungen erfahren. Ihr Ziel war es, die mögliche Anzahl ihrer Halbgeschwister zu ermitteln und inzestuöse Beziehungen zu vermeiden.

Das Gericht erkannte zwar ihr grundsätzliches Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung an. Es urteilte jedoch, dass dieses Recht die von ihr begehrten spezifischen Daten nicht umfasst. Nach dem deutschen Samenspenderregistergesetz besteht kein Anspruch auf Informationen darüber, wie häufig die Spenden eines Mannes verwendet wurden.

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Die Richter wiesen darauf hin, dass selbst bei einer Herausgabe der Daten keine Gewissheit über die genaue Zahl der Halbgeschwister bestünde. Die Klinik bestätigte zudem, dass vor 2013 keine Aufzeichnungen darüber existieren, wie viele Kinder mit dem Sperma des Spenders gezeugt wurden – unabhängig von Lebendgeburten.

Der beteiligte Arzt hatte das Sperma desselben Spenders für medizinisch unterstützte Befruchtungen genutzt. Trotz der Bedenken der Klägerin sah das Gericht keine rechtlich geschützte Notwendigkeit für die Offenlegung dieser Details.

Das Urteil bestätigt, dass die Klägerin keinen rechtlichen Anspruch auf die begehrten Informationen hat. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen des Samenspenderregistergesetzes in Bezug auf Nutzungsdaten von Spendern. Da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist der Fall nun abgeschlossen.

Quelle