07 April 2026, 10:16

Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt seit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit einer Textübersicht auf der linken Seite.

Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt seit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihr rechtliches Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihren eingetragenen Geschlechtseintrag ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Die meisten Anträge stammten von Erwachsenen, nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige.

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Laut Angaben der Landesregierung haben seit Inkrafttreten des Gesetzes 976 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Davon waren etwa 40 minderjährig, wobei der Großteil der Fälle bei Jugendlichen die Änderung von weiblich zu männlich betraf.

In Einzelfällen beantragten vier Personen eine zweite Änderung ihres Eintrags. Die Behörden gaben nicht bekannt, ob diese Personen zu ihrem ursprünglichen Eintrag zurückkehrten oder die Optionen "divers" oder "kein Eintrag" wählten. Das Gesetz erlaubt eine weitere Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr.

Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform grundsätzlich positiv. Dennoch werden derzeit mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Während die Mehrheit der Fälle Erwachsene betrifft, haben auch einige Minderjährige von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. Weitere Anpassungen des Gesetzes könnten noch folgen, um auf erste Erfahrungen zu reagieren.

Quelle