08 April 2026, 04:13

Brandenburg plant radikales Verbot religiöser Symbole in Gerichtsgebäuden

Silbermünze mit einem Adler, der eine Schlange umklammert, Flügel gespreizt, Text 'Deutsches Reich' auf weißem Hintergrund.

Brandenburg plant radikales Verbot religiöser Symbole in Gerichtsgebäuden

Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole in Gerichten

Das Land Brandenburg will ein Verbot religiöser Symbole in Gerichtsgebäuden einführen. Mit der Maßnahme soll der Eindruck von Befangenheit vermieden und das Vertrauen in die Rechtsprechung gestärkt werden. Nach den geplanten Regeln wären sichtbare Kopftücher, Kippen, Kreuze oder andere religiöse Zeichen während Verhandlungen nicht mehr erlaubt.

Der Gesetzentwurf stammt von der rot-schwarzen Koalitionsregierung in Brandenburg. Er folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das feststellte, dass religiöse Symbole in Gerichten das Vertrauen in die Neutralität der Justiz untergraben könnten. Das Justizministerium in Potsdam hat noch nicht bestätigt, wann das Gesetz in Kraft treten soll.

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Das Verbot würde für Richter:innen, Staatsanwält:innen und Schöffen gelten. Selbst Tattoos mit religiösem Bezug wären von den Einschränkungen betroffen. Schöffen, die keine Roben tragen, müssten sich ebenfalls an die Regeln halten, sofern sie während der Verhandlungen sichtbare Symbole zeigen.

Der Brandenburgische Richterbund hat die Pläne bereits unterstützt. Die Vereinigung begrüßt die Maßnahme als Schritt, um sicherzustellen, dass Entscheidungen allein auf Grundlage von Recht und Gerechtigkeit getroffen werden. Die Regierung argumentiert, dass der Verzicht auf sichtbare religiöse Symbole den Bürger:innen die Gewissheit gebe, dass Urteile frei von persönlichen Überzeugungen gefällt werden.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es eine deutliche Veränderung darstellen, wie sich Richter:innen und Gerichtspersonen präsentieren. Das Verbot würde alle religiösen Symbole – einschließlich Kleidung und Tattoos – während der Verhandlungen umfassen. Wann die Regelung endgültig in Kraft tritt, bleibt jedoch unklar, da das Justizministerium die Vorlage noch prüft.

Quelle