09 June 2026, 18:18

WM 2023: Strengere Regeln für Autofans mit Flaggen und Lackierungen

Autoparaden und mehr: Diese Regeln gelten während der WM

WM 2023: Strengere Regeln für Autofans mit Flaggen und Lackierungen

Deutschland verschärft Regeln für Autofans zur Fußball-WM 2023

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Vor dem Start der FIFA-Weltmeisterschaft 2023 hat Deutschland klare Vorgaben für Fußballfans veröffentlicht, die ihre Fahrzeuge schmücken möchten. Mit Rekordteilnahme von 48 Mannschaften vom 11. Juni bis 19. Juli betonen die Behörden: Auch während der Feierlichkeiten gelten die üblichen Verkehrsregeln – ohne Ausnahmen. Die Richtlinien umfassen alles von Flaggen und Lackierungen bis hin zu Alkohollimits und der Sicherheit der Mitfahrenden.

Fans dürfen ihr Fahrzeug komplett in Nationalfarben lackieren, doch Dekorationen dürfen weder die Sicht des Fahrers einschränken noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Kleine Flaggen an den Seitenfenstern oder Aufkleber sind erlaubt, sofern sie die Sicht nicht behindern. Alle Verzierungen müssen fest montiert sein – lose oder hervorstehende Teile, die sich während der Fahrt lösen könnten, sind verboten.

Autofahrer außerhalb von Ortschaften werden aufgefordert, Flaggen und Dekorationen zu entfernen, da diese bereits bei Tempi ab 50 km/h wegfliegen können. Blinker in den Seitenspiegeln müssen stets sichtbar bleiben, und Nummernschilder dürfen zu keinem Zeitpunkt verdeckt oder unleserlich sein. Autokorsos sind laut deutscher Verkehrsordnung jedoch weiterhin grundsätzlich verboten.

Bei Alkohol gelten die bekannten Regeln: Fahranfänger in der Probezeit müssen sich an die Null-Promille-Grenze halten. Mitfahrende sind nur auf zugelassenen Sitzen erlaubt, und die üblichen Blutalkoholgrenzen bleiben unverändert in Kraft.

Die WM 2023 findet vom 11. Juni bis 19. Juli mit mehr Teams als je zuvor statt. Die deutschen Behörden stellen klar: Die Begeisterung für das Turnier darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Verstöße gegen die Verkehrsregeln – sei es durch Dekorationen oder Fehlverhalten – werden mit Strafen geahndet.

Quelle