30 May 2026, 22:11

Stegemann fordert Reform: Kinder sollen mehr für Elternpflege zahlen

CDU will Kinder stärker in Kosten der Elternpflege einbeziehen

Stegemann fordert Reform: Kinder sollen mehr für Elternpflege zahlen

Albert Stegemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat Änderungen bei der finanziellen Beteiligung erwachsener Kinder an den Pflegekosten ihrer Eltern vorgeschlagen. Er kritisiert, dass das aktuelle System es Familien ermöglicht, durch frühzeitige Vermögensübertragungen Zahlungen zu umgehen. Zu seinen Vorschlägen gehören die Senkung der Einkommensgrenze für Unterhaltsverpflichtungen sowie die Abschaffung dessen, was er als „Erbschutzmodell“ auf Kosten der Steuerzahler bezeichnet.

Nach den geltenden Regeln müssen Kinder nur dann für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, wenn sie mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Stegemann will diese Grenze senken, hat jedoch noch keine konkrete neue Summe genannt. Zudem übt er Kritik an Familien, die ihr Vermögen bereits vor dem Pflegebedarf an die nächste Generation übertragen und so die Zehn-Jahres-Frist für steuerfreie Schenkungen ausnutzen, um ihr Vermögen zu schützen.

Ohne Reformen könnten die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich steigen. Prognosen zufolge könnte der Satz von derzeit 3,6 Prozent bis 2030 auf 4,6 Prozent ansteigen. Für Kinderlose könnte er sogar auf bis zu 5,5 Prozent klettern.

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Stegemanns Äußerungen unterstreichen die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Pflege. Er argumentiert, dass das aktuelle System die Steuerzahler unangemessen belastet, während einige Familien ihrer finanziellen Verantwortung entgehen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Schlupflöcher bei der Pflegefinanzierung zu schließen und die Kosten gerechter zu verteilen. Sollten sie umgesetzt werden, müssten erwachsene Kinder stärker zur Kasse gebeten werden, und Vermögensübertragungen vor dem Pflegefall würden eingeschränkt. Die Anpassungen könnten zudem helfen, den Anstieg der Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren zu begrenzen.

Quelle