10 May 2026, 16:13

Schärfere Regeln: Justizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Justizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Justizministerium plant schärfere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Das deutsche Bundesjustizministerium hat strengere Vorschriften vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dem Entwurf zufolge könnten Familiengerichte gewalttätigen Elternteilen den Umgang mit ihren Kindern untersagen, wenn deren Verhalten die Sicherheit des anderen Elternteils gefährdet. Die Reform zielt darauf ab, den bestehenden Schutz für von Gewalt betroffene Familien zu verstärken.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte den Gesetzentwurf im Rahmen einer umfassenden Reform des Familienrechts vor. Die Pläne sehen vor, Richtern neue Befugnisse einzuräumen, um vorübergehende oder dauerhafte Umgangsbeschränkungen für Elternteile zu verhängen, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurden. In weniger schweren Fällen könnten Gerichte auch begleitete Besuche anordnen.

Bisher müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Reform geht jedoch einen Schritt weiter, indem sie es erleichtern soll, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken. Jeder Fall würde weiterhin individuell geprüft – automatische Verbote sind nicht vorgesehen.

Das Ministerium betonte, dass die Änderungen darauf abzielen, Kinder in gewaltbelasteten Haushalten vor weiterem Leid zu bewahren. Richter müssten vor der Anordnung von Beschränkungen prüfen, ob das Verhalten des gewalttätigen Elternteils eine unmittelbare körperliche Gefahr darstellt.

Wird die Reform verabschiedet, stünden Familiengerichten in Fällen häuslicher Gewalt mehr Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Opfer und ihre Kinder könnten stärkeren rechtlichen Schutz erhalten, während Richter weiterhin Spielraum für eine fallbezogene Entscheidung behielten. Der Entwurf geht nun in die nächste Phase der gesetzgeberischen Prüfung.

Quelle