Sachsen-Anhalt setzt auf Klimaschutz-Beirat für nachhaltige Infrastruktur bis 2030
Theo KönigSachsen-Anhalt setzt auf Klimaschutz-Beirat für nachhaltige Infrastruktur bis 2030
Der Wissenschaftliche Beirat für Klimaschutz in Sachsen-Anhalt ist für eine weitere Amtszeit ab dem 1. Juli 2026 wiederberufen worden. Das Gremium wird die Landesregierung weiterhin in Fragen der nachhaltigen Entwicklung, Energiepolitik und Klimaschutz fachlich beraten. Kürzlich übergab es ein Positionspapier zum Sondervermögen Infrastrukturgesetz (Infra-SVG) an Prof. Dr. Armin Willingmann, in dem zentrale Prioritäten für künftige Investitionen dargelegt werden.
Die jüngsten Empfehlungen des Beirats konzentrieren sich auf den Aufbau widerstandsfähiger, leistungsstarker und unabhängiger Infrastruktur. Betont wird, dass gut geplante Investitionen langfristige Vorteile für die Versorgungssicherheit, das Wirtschaftswachstum und die regionale Wertschöpfung bringen müssen. Ziel ist es, den Wandel hin zu einer modernen, klimafreundlichen Wirtschaft zu gestalten.
Zu den besonders hervorgehobenen Schwerpunkten zählen moderne Energie- und Heizsysteme, die Wasserstoffwirtschaft, emissionsarmer öffentlicher Verkehr sowie klimaresilientes Bauen. Diese Prioritäten stimmen mit den Erkenntnissen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses sowie dem „Klimaschutz-Fachplan“ des Landes überein.
Der Beirat unterstrich zudem die Bedeutung einer Verzahnung von Infrastrukturausbau mit Innovation, Energiesouveränität und Klimaschutz. Dadurch soll ein nachhaltiger Mehrwert für die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts gesichert werden. Darüber hinaus bietet das Gremium weiterhin wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung des Sondervermögens an.
Die Vorschläge des Beirats zielen darauf ab, die Infrastruktur zu stärken und gleichzeitig Klimaziele voranzutreiben. Bei Umsetzung könnten die Empfehlungen die Versorgungssicherheit erhöhen, die regionale Wirtschaft ankurbeln und den Übergang zu nachhaltigen Technologien beschleunigen. Die Landesregierung wird diese Anregungen nun in die anstehenden Förderentscheidungen einbeziehen.






