17 April 2026, 14:20

"Richi"-Streit eskaliert: Familie stoppt Merchandise-Hype ohne Genehmigung

Ein Mann in einer schwarzen Kapuzenjacke und einem schwarzen Anzug mit einem weißen Hemd, der ein Mikrofon hält und selbstbewusst vor einer Wand steht.

"Richi"-Streit eskaliert: Familie stoppt Merchandise-Hype ohne Genehmigung

Ein viraler Spruch aus dem Schweizer Fernsehen hat eine juristische Auseinandersetzung um nicht autorisierte Merchandise-Artikel ausgelöst. Die Familie Schönbächler, deren verstorbener Vater Hermann den Ausdruck "Richi" geprägt hatte, hatte niemals die Erlaubnis für dessen kommerzielle Nutzung erteilt. Nun haben große Händler nach Protesten der Familie wegen Datenschutzbedenken und Gewinnabsichten Produkte mit dem Zitat aus dem Sortiment genommen.

Der Streit begann, als der Influencer Zeki Hermann Schönbächlers ikonischen "Richi"-Spruch in seine Comedy-Soundboxes aufnahm. Der Ausdruck, ursprünglich aus einer Schweizer Fernsehsendung, wurde zum Meme – doch die Familie Schönbächler hatte dessen Verwendung nie genehmigt. Auch erhielten sie keine Einnahmen aus den verkauften Artikeln.

Die Familie wandte sich öffentlich an die Fans und bat darum, den Hype um den Spruch zu beenden und die Privatsphäre ihrer Kinder zu respektieren. Explizit forderten sie Zeki auf, die "Richi"-Aufnahme aus seinen Soundboxes zu entfernen. Der Schweizer Sender SRF bestätigte später, dass er die Nutzungsrechte für das Audio ohne Zustimmung der Familie nicht erteilt habe.

Als Reaktion zogen die Händler Galaxus und Brack alle betreffenden Merchandise-Artikel aus ihren Läden zurück. Brack nahm zudem die Soundboxes vom Markt und klärte die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zeki hingegen verkauft weiterhin seinen Restbestand der alten Version. Er bestätigte jedoch, dass die neuen Soundboxes den umstrittenen "Richi"-Spruch nicht mehr enthalten und nun den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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Durch das Einschreiten der Familie Schönbächler wurden die nicht autorisierten Produkte aus den großen Geschäften entfernt. Zekis überarbeitete Soundboxes kommen ohne den strittigen Ausschnitt aus und erfüllen damit die rechtlichen Anforderungen. Der Fall unterstreicht, wie wichtig die Einwilligung bei der kommerziellen Verwendung persönlicher Sprüche ist.

Quelle