10 June 2026, 00:39

Ramelow verklagt eigene Partei wegen geplanter Gehaltsdeckel für Abgeordnete

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow verklagt eigene Partei wegen geplanter Gehaltsdeckel für Abgeordnete

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat rechtliche Schritte gegen die Pläne seiner eigenen Partei eingeleitet, die Gehälter von Abgeordneten zu deckeln. Der Vorstand der Linken will, dass Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments ihre Einkünfte auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelows Klage hat jedoch bereits einen Rückschlag durch das Schiedsgericht der Partei erlitten.

Der Streit begann, als der Parteivorstand der Linken eine Obergrenze für die Bezüge ihrer gewählten Vertreter vorschlug. Noch bevor der Antrag auf dem Parteitag zur Abstimmung kommen konnte, reichte Ramelow einen Antrag bei der bundesweiten Schiedskommission ein. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Vorschlag überhaupt beraten wird.

Ramelow argumentierte, der Plan des Vorstands sei verfassungswidrig. Zudem behauptete er, der Vorschlag beeintächtige bereits jetzt interne Parteiwahlen und mache daher einen dringenden Rechtsschutz notwendig. Das Schiedsgericht wies seinen Antrag jedoch ab. In seiner Begründung hieß es, Ramelow fehle es an einem berechtigten Interesse an Rechtsschutz, da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei.

Das Gremium ging noch einen Schritt weiter und deutete an, dass Ramelows Antrag von vornherein wahrscheinlich unzulässig gewesen sei. Trotz dieser Entscheidung hat er nun Berufung eingelegt. Über das Urteil und seine Reaktion berichtete später die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Die Entscheidung des Schiedsgerichts lässt den Antrag zur Gehaltsdeckelung vorerst in der Schwebe. Ramelows Berufung wird entscheiden, ob der Vorschlag auf dem Parteitag zur Abstimmung gebracht werden kann. Bis dahin bleibt der Plan der Linken, die Bezüge von Abgeordneten zu begrenzen, ungelöst.

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