Prozess um Sozialbetrug und Lohnvorenthaltung beginnt in Freiburg
Ein 49-jähriger Mann muss sich wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Der Prozess beginnt am 30. März 2026 und umfasst Vorwürfe wegen Sozialversicherungsbetrugs, Subventionsbetrugs und Lohnvorenthaltung. Verhandelt wird die Sache vor einem Schöffengericht ab 9 Uhr.
Der Angeklagte soll Arbeiter beschäftigt haben, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Zwischen März 2020 und November 2021 unterließ er die Abführung von rund 188.000 Euro an fälligen Beiträgen.
Ihm wird zudem vorgeworfen, durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Hilfsgeldern erschlichen zu haben. Darüber hinaus sollen Ermittlungen ergeben haben, dass er in demselben Zeitraum Löhne einbehielt und veruntreute.
Nach deutschem Recht können solche Straftaten mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden – je nach Schwere des Vergehens. Das Gericht wird nach Prüfung der Beweislage über die konkreten Anklagepunkte und ein mögliches Strafmaß entscheiden.
Im Prozess geht es um die Vorwürfe der vorenthaltenen Sozialabgaben, der betrügerischen Beantragung von Subventionen sowie des Lohnbetrugs. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Die Verhandlung beginnt im März 2026 vor dem Landgericht Freiburg.






