Palforzia wird vom Markt genommen – trotz Zulassung gegen Erdnussallergie
Emma KrausPalforzia wird vom Markt genommen – trotz Zulassung gegen Erdnussallergie
Palforzia, das erste zugelassene Medikament zur Erdnussallergie-Desensibilisierung, wird bis Ende Juli 2023 vom Markt genommen. Die Entscheidung folgt Bewertungen deutscher Gesundheitsbehörden, die den zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu bestehenden Behandlungsmethoden infrage stellen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hatte Palforzia im Dezember 2021 zunächst zugelassen. Das Präparat sollte Kindern zwischen vier und 17 Jahren helfen, schrittweise eine Toleranz gegen Erdnüsse aufzubauen. Doch bereits im Februar 2022 äußerte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kam dann im April 2022 zu dem Schluss, dass die Therapie keinen nachgewiesenen Vorteil gegenüber einer einfachen Karenzdiät biete. Zwar räumte das Gremium bestimmte statistische Vorteile ein, doch überwögen diese die Nachteile nicht.
Der Hersteller betont, dass die Marktrücknahme nicht auf Sicherheits-, Qualitäts- oder Wirksamkeitsmängel zurückzuführen sei. Vielmehr folge sie regulatorischen und nutzenbewertenden Prüfungen. Um den Übergang zu erleichtern, bleiben bestimmte Bestände für bereits behandelte Patienten verfügbar: Das Starterset zur schrittweisen Dosissteigerung kann noch bis zum 31. März 2026 bezogen werden, die Dosissteigerungsphasen (Stufen 1 bis 11) bleiben bis Ende 2026 erhältlich. Die Erhaltungsdosis von 300 mg wird sogar bis März 2027 bereitgestellt.
Während der Auslaufphase wird das Unternehmen alle regulatorischen Auflagen erfüllen, um einen reibungslosen Übergang für die derzeitigen Anwender zu gewährleisten.
Patienten, die sich aktuell mit Palforzia behandeln lassen, haben somit noch über mehrere Jahre Zugang zu zentralen Bestandteilen der Therapie. Der schrittweise Rückzug ermöglicht eine geordnete Umstellung – die letzte Erhaltungsdosis steht bis Anfang 2027 zur Verfügung. Die Entscheidung basiert auf behördlichen Bewertungen und nicht auf Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder Leistung des Medikaments.






