Oberasbach erhöht Grundsteuer B – Haushalt 2026 gerettet, doch Bürger zahlen mehr
Moritz FischerOberasbach erhöht Grundsteuer B – Haushalt 2026 gerettet, doch Bürger zahlen mehr
Oberasbach erhöht Grundsteuer, um Haushalt 2026 auszugleichen
Der Stadtrat von Oberasbach hat nach monatelangen zähen Verhandlungen eine Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes auf 690 Punkte beschlossen, um den Haushalt für 2026 zu konsolidieren. Ohne diesen Schritt hätten wichtige kommunale Dienstleistungen und Bauvorhaben verzögert oder gestrichen werden müssen, warnten Vertreter der Stadtverwaltung.
Die Entscheidung fällt in eine Phase anhaltender Sparmaßnahmen und finanzieller Anpassungen. Um Kosten zu sparen, wurden die Pläne für die Sanierung der Jahnhalle-Turnhalle fallen gelassen, doch der Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Pestalozzi-Schule bleibt vorrangig. Mit den Bauarbeiten muss unverzüglich begonnen werden, um den Bedarf bis zum Sommer 2028 decken zu können.
Trotz aller Einsparbemühungen konnte die Stadt ihren Haushalt nur durch die Inanspruchnahme von Rücklagen und die Aufnahme von Investitionskrediten ausgleichen. Zudem verfehlte Oberasbach die Kriterien für Landeszuschüsse aus München, sodass lokale Lösungen die einzige Option blieben. Die Steuererhöhung betrifft sämtliche bebauten und bebaubaren Grundstücke, während landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen ausgenommen bleiben.
Der neue Steuersatz ist Teil eines umfassenden Konsolidierungsplans, der die städtischen Finanzen stabilisieren soll. Die Verantwortlichen betonten, dass der Haushalt rechtzeitig verabschiedet werden musste, um den gesetzlichen Aufsichtsanforderungen zu genügen und eine Insolvenz abzuwenden. Ohne diese Maßnahmen wären zentrale Infrastrukturprojekte auf unbestimmte Zeit blockiert gewesen.
Die Steueranpassung wird sich direkt auf alle Grundstückseigentümer in Oberasbach auswirken. Die Stadt erwartet, durch die Änderungen die Finanzierung dringender Vorhaben zu sichern und weitere Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Mit dem Beschluss des Rates werden zugleich die Vorgaben des Landkreises erfüllt und der Erhalt essenzieller öffentlicher Leistungen gesichert.






