08 May 2026, 16:13

Niedersachsen stockt Starkregen-Förderung um 6 Millionen Euro auf

Überschwemmte Straße in Hamburg, Deutschland, mit Wasser, das die Straße, Pfähle, Schilder, Gebäude mit Fenstern, eine Brücke und einen bewölkten Himmel bedeckt.

Niedersachsen stockt Starkregen-Förderung um 6 Millionen Euro auf

Niedersachsen stockt Förderung für Starkregenvorsorge um weitere 6 Millionen Euro auf

Die Mittel wurden erhöht, nachdem die zunächst bereitgestellten 5,2 Millionen Euro in der ersten Antragsrunde vollständig ausgeschöpft wurden. Kommunen erhalten damit mehr Unterstützung, um sich gegen die wachsenden Überflutungsrisiken durch den Klimawandel zu wappnen.

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Die Landesregierung gab die Aufstockung bekannt, um Städten und Gemeinden bei der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen Extremwetter zu helfen. Gefördert werden Projekte mit bis zu 150.000 Euro pro Antragsteller – bei kommunalübergreifenden Vorhaben sind sogar bis zu 400.000 Euro möglich. Besonders finanzschwache Gemeinden können bis zu 90 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen.

Im April wurden bereits 46 Projekte bewilligt, die Zusage-Schreiben an die erfolgreichen Antragsteller sind verschickt. Eine zweite Frist für Anträge läuft bis zum 26. Februar 2027, sodass weitere Städte und Gemeinden die Chance auf Förderung haben. Umweltminister Christian Meyer betonte, das Land stehe als verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen, wenn es um die Anpassung an den Klimawandel gehe.

Die Gesamtfördersumme beläuft sich nun auf rund 11,3 Millionen Euro. Gemeinden können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Erstellung von Starkregenvorsorgeplänen erstattet bekommen. Mit den zusätzlichen Mitteln soll Niedersachsen seine Abwehrkräfte gegen die zunehmenden Folgen des Klimawandels stärken.

Durch die Aufstockung um 6 Millionen Euro steigt das Gesamtvolumen der Landesinvestitionen in die Hochwasservorsorge auf 11,3 Millionen Euro. Mehr Kommunen erhalten nun Zugang zu Fördergeldern, wobei finanziell benachteiligte Gemeinden höhere Zuschussquoten erhalten. Die nächste Antragsfrist endet Anfang 2027 – damit bleibt den lokalen Behörden ausreichend Zeit, ihre Konzepte vorzubereiten.

Quelle