Neue Regeln sollen Untermietende vor überraschenden Kündigungen bewahren
Moritz FischerNeue Regeln sollen Untermietende vor überraschenden Kündigungen bewahren
Neue gesetzliche Initiative soll Untermietern vor plötzlichen Kündigungen schützen
Eine neue rechtliche Offensive zielt darauf ab, Untermietende vor überraschenden Räumungen zu bewahren, wenn ihr Hauptmieter die Wohnung verliert. Die von Hessen im deutschen Bundesrat vorangetriebene Initiative folgt einem jüngsten Gerichtsurteil, das gewinnorientiertes Untervermieten für unzulässig erklärte. Nun fordern Politiker klarere Regeln, um Missbrauch zu verhindern – ohne dabei Wohnoptionen für Mieter einzuschränken.
Das Problem hat sich in den letzten Jahren verschärft, da Städte unter extremen Wohnungsmangel leiden. Viele Menschen nehmen teure Untervermietungen in Anspruch, oft ohne ausreichenden rechtlichen Schutz. Werden Hauptmieter gekündigt, stehen Untermietende nicht selten plötzlich auf der Straße – und das mit kaum Vorwarnung.
Die geplanten Änderungen würden Hauptmieter verpflichten, Vermieter detailliert über Untervermietungen zu informieren. Untermietende erhielten zudem eine garantierte Frist, falls der Hauptmieter auszieht. Ein weiterer zentraler Punkt: Der Prozess, durch den Untermietende den Hauptmietvertrag übernehmen können, soll vereinfacht werden.
Am 28. Januar 2026 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter Wohnraum nicht gewinnbringend untervermieten dürfen (Aktenzeichen: VIII ZR 228/23). Die neue Initiative knüpft an dieses Urteil an, ohne Untervermietungen pauschal zu verbieten. Stattdessen sollen ausbeuterische Praktiken unterbunden und gleichzeitig grundlegende Rechte für Untermietende gestärkt werden.
Die Reformen würden klarere rechtliche Rahmen für Untervermietungen schaffen: Vermieter dürften keine gewinnorientierten Vereinbarungen mehr zulassen, während Untermietende besseren Schutz genießen. Der Justizminister präsentiert den Plan als Ausgleich zwischen Marktflexibilität und Mietersicherheit.






