14 April 2026, 16:15

Neue Mietgesetze 2024: Was Vermieter und Mieter jetzt wissen müssen

Plakat zur Werbung von Heizpumpen-Upgrades mit dem Text "Upgrade Your Home with a Heat Pump" und einem Bild einer Heizpumpe.

Neue Mietgesetze 2024: Was Vermieter und Mieter jetzt wissen müssen

Neue Regeln für Vermieter und Mieter in Mehrfamilienhäusern stehen in diesem Jahr besonders im Fokus. Die Änderungen betreffen Rauchmelder, Heizsysteme und Energieberichte – bei einigen Vorgaben ist die Frist bereits abgelaufen. Detlef Poullie hat die aktuelle Gesetzeslage analysiert und die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst, die Mieter in ganz Deutschland betreffen könnten.

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Bis Ende 2024 müssen Vermieter alle Rauchmelder ersetzen, die 2016 installiert wurden. Das Gesetz schreibt vor, dass nach zehn Jahren Nutzung nicht nur die Batterie, sondern das gesamte Gerät ausgetauscht werden muss. Gleichzeitig müssen Immobilien, in denen in diesem Jahr Wärmepumpen eingebaut wurden, einer Betriebsprüfung unterzogen werden – mit Nachkontrollen alle zwei Jahre.

Vermieter in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung hätten bereits bis 2021 alte Verdunstungsröhren-Heizkostenverteiler durch elektronische, fernauslesbare Modelle ersetzen müssen. Doch in Nordrhein-Westfalen erfüllen derzeit nur 61 Prozent der Mietwohnungen diese Anforderung. Dank neuer Messtechnik können Mieter nun überprüfen, ob ihre Heizwärme ausschließlich von der Wärmepumpe stammt oder ob ein Zusatzheizelement genutzt wurde.

Zusätzliche Vorschriften verlangen von Vermietern jährliche Berichte über die tatsächlichen Energiekosten und CO₂-Emissionen. Wer die vorgeschriebenen Heizkostenverteiler nicht einbaut, riskiert, dass Mieter Anspruch auf eine Mietminderung haben.

Die Neuregelungen sollen mehr Transparenz und Sicherheit im Mietwohnungssektor schaffen. Vermieter müssen bei überfälligen Maßnahmen schnell handeln, während Mieter künftig bessere Einblicke in ihren Energieverbrauch erhalten. Bei Verstößen drohen finanzielle Strafen oder Mietanpassungen für betroffene Haushalte.

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