Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin will Strafrecht reformieren, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich für eine Änderung des Strafgesetzbuchs ein, um geschlechterbasierte Morde konsequenter zu verfolgen. Ihr Ziel ist es, Tötungen mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig systematisch als Mord – und nicht als Totschlag – zu ahnden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund von Kritik, dass solche Fälle unter geltendem Recht oft nicht mit der gebotenen Schärfe geahndet werden.
Bisher können Taten, die aus Besitzansprüchen heraus begangen werden, bereits als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Verfahren mit einer Verurteilung wegen Totschlags, was mildere Strafen und eine garantierte Entlassung nach Verbüßung der Haft zur Folge hat. Hubigs Entwurf zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Beweggründe explizit in den Mordparagrafen aufgenommen werden.
Entscheidend ist die Strafhöhe: Während Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann, sieht der Gesetzgeber für Totschlag keine solche Option vor. Wird die Reform umgesetzt, müssten Täter, die ihr Opfer allein wegen dessen Geschlechts – etwa als Frau – töten, mit einer Mordanklage rechnen.
Hubig betont, das Gesetz müsse die Schwere solcher Verbrechen widerspiegeln. Die Neuregelung soll klarere rechtliche Grundlagen schaffen, um „Feminizide“ und andere geschlechtermotivierte Tötungen effektiver zu verfolgen. Die geplante Gesetzesänderung würde die Einstufung entsprechender Taten vor Gericht neu definieren. Bei einer Verabschiedung stünde fest: Geschlechterbasierte Morde würden dann mit den höchsten möglichen Strafen belegt. Bevor die Reform final beschlossen wird, stehen nun weitere Beratungen in der Regierung an.






