06 May 2026, 20:12

Heitersheims Gemeinderat entscheidet über Zukunft des VINOVUM Weinfests

Plakat aus dem Jahr 1907 für eine Weinprobe in Bordeaux, Frankreich, mit einer Frau in gelbem Kleid, die ein Weinglas hält, umgeben von einer Gruppe von Menschen.

Heitersheims Gemeinderat entscheidet über Zukunft des VINOVUM Weinfests

Gemeinderat von Heitersheim entscheidet über 10.000-Euro-Förderung für das VINOVUM Weinfest

Am Montag, dem 12. Mai 2026, kommt der Gemeinderat von Heitersheim zusammen, um über einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für das anstehende VINOVUM Weinfest zu entscheiden. Die zweitägige Veranstaltung, die für den 26. und 27. Juni geplant ist, geht in ihre zweite Auflage – nach einer erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr. Die Veranstalter betonen, dass ohne finanzielle Unterstützung ein kostendeckender Betrieb kaum möglich sei.

Das Festival fand erstmals 2025 statt, wobei die Gemeinde Heitersheim damals denselben Zuschuss von 10.000 Euro gewährt hatte. Die diesjährige Förderung ist vorläufig im Haushalt 2026 eingeplant, doch die endgültige Bewilligung hängt von der Abstimmung des Gemeinderats ab.

Vor der öffentlichen Sitzung wird die veranstaltende Markgräfler Events GmbH in einer nichtöffentlichen Sitzung die finanziellen Ergebnisse des Vorjahres sowie die Haushaltsprognose für 2026 vorlegen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt den Zuschuss und verweist auf die positiven Effekte für die lokale Kultur und die regionale Weinwirtschaft.

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Allerdings steht der Gemeinderat unter Druck, die Entscheidung genau zu prüfen. Angesichts der angespannten Haushaltslage Heitersheims stellt sich die Frage, ob die Förderung langfristig tragbar ist.

Sollte der Antrag bewilligt werden, würde dies die Fortführung des Festivals sichern. Die Veranstalter haben betont, dass die finanzielle Unterstützung entscheidend ist, um die Kosten zu decken und die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Entscheidung des Gemeinderats wird zeigen, ob das VINOVUM Weinfest auch in diesem Jahr stattfinden wird.

Quelle