Hanau sichert FC Alemannia 1916 langfristige Nutzung des Vereinsgeländes bis 2052
Moritz FischerHanau sichert FC Alemannia 1916 langfristige Nutzung des Vereinsgeländes bis 2052
Der Stadtrat von Hanau hat das Erbbaurecht für den FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. verlängert. Mit dieser Entscheidung ist die Nutzung des Geländes durch den Sportverein bis 2052 gesichert, und die geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten Rückhalt.
Die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahr 1982 wäre 2042 ausgelaufen. Durch die Verlängerung erhält der Verein nun langfristige Planungssicherheit. Der Club hatte um eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre gebeten, um die Finanzierung und Durchführung der Renovierungsarbeiten zu erleichtern. Ein langfristiger Vertrag ist Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Fördermittel, die der Verein zu sichern beabsichtigt.
Der Stadtrat stimmte der Verlängerung zu den bestehenden Bedingungen zu. Dazu gehört ein jährlicher Erbbauzins von 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum insgesamt 29.377,30 Euro ergibt. Da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro bleibt, konnte der Rat den Vertrag ohne weitere Genehmigungen abschließen.
Das neue Enddatum ist auf den 19. April 2052 festgelegt. Die Entscheidung ermöglicht es dem Verein, seine Projekte voranzutreiben, während die Nutzungsrechte am Gelände stabil bleiben. Durch die Verlängerung kann der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. nun die geplanten Sanierungen umsetzen. Mit der bis 2052 gültigen Vereinbarung ist der Weg frei für die Beantragung öffentlicher Fördergelder, und der Spielbetrieb kann ohne Unsicherheiten fortgeführt werden. Der Gesamtbetrag des Erbbauzinses für die verlängerte Laufzeit beläuft sich auf 29.377,30 Euro.






