Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Moritz FischerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung über das Verhalten Gelbhaars gemacht hatte. Viele der #MeToo-Vorwürfe gegen ihn wurden später als unbegründet eingestuft.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich selbst. Später reichte sie jedoch eine eidesstattliche Erklärung ein, in der sie ihre eigene Schilderung der Ereignisse darlegte.
Gelbhaar wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als falsch. Die Folgen des Skandals führten dazu, dass er seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 verlor. Kurze Zeit später, Anfang 2025, schied er aus dem Parlament aus.
Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Fall und entschied, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen dürfe. Die Richter wiesen darauf hin, dass es in Teilen des Streits um widersprüchliche Darstellungen und nicht um nachweislich falsche Behauptungen gehe. Der RBB entschuldigte sich später für die Berichterstattung über unbelegte Vorwürfe.
Mit dem Urteil darf Schedlich an ihren Aussagen festhalten, auch wenn das Gericht unterschiedliche Versionen der Ereignisse anerkennt. Gelbhaars politische Karriere litt unter den Vorwürfen und endete mit seinem Ausscheiden aus dem Parlament. Der Fall zeigt die rechtlichen Herausforderungen auf, die mit öffentlichen Anschuldigungen und Medienberichterstattung verbunden sind.






