08 May 2026, 18:15

Gehaltsreform im öffentlichen Dienst: Warum Gewerkschaften gegen Dobrindts Pläne kämpfen

Ein Buch, das ein Raster verschiedener deutscher Armeeuniformen mit unterschiedlichen Farben und Designs zeigt, begleitet von beschreibendem Text.

Gehaltsreform im öffentlichen Dienst: Warum Gewerkschaften gegen Dobrindts Pläne kämpfen

Die deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst vorgeschlagen, mit dem Ziel, die Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten zu erhöhen. Dem Plan zufolge sollen neue Mitarbeiter künftig in die zweite statt in die niedrigste Gehaltsstufe eingruppiert werden. Doch der Gesetzentwurf stößt bereits auf scharfe Kritik der Gewerkschaften, insbesondere wegen zentraler Details.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) präsentierte die Änderungen, zu denen auch die Abschaffung des langjährigen „Alleinverdiener-Prinzips“ gehört. Stattdessen geht die Regierung nun von einem Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr bei der Berechnung der Beamtenbesoldung aus. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) argumentiert, dass diese Anpassung die Einkommen ungerechtfertigt kürze, da das Einkommen des Partners „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege.

Der DBB wies zudem auf Ungleichheiten bei den geplanten Gehaltserhöhungen hin. Während Beschäftigte in den unteren Besoldungsgruppen (A-Besoldung) spürbare Steigerungen erhalten sollen, fallen die Anpassungen für höhere Beamte (B-Besoldung) deutlich geringer aus. Besonders kritisierte die Gewerkschaft die Lücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 – diese sei vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen „Differenzierungsregel“ unzureichend. Diese Regel schreibt vor, dass die Gehaltsabstände zwischen den Gruppen die unterschiedlichen Verantwortungsebenen widerspiegeln müssen.

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In seiner Stellungnahme begrüßte der DBB zwar grundsätzlich die Stoßrichtung der Reform, bezeichnete Teile des Entwurfs jedoch als „verfassungswidrig“. Die Gewerkschaft verwies dabei auf zwei rechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die Anforderungen der Tätigkeit knüpft, und die Differenzierungsregel. Auf Medienanfragen hin lehnte das Innenministerium eine direkte Stellungnahme zu den Bedenken bei der B-Besoldung ab.

Der DBB fordert nun Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Eine eigene Analyse der Gewerkschaft kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Vorschlag die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine faire Gehaltsentwicklung in der B-Besoldung nicht erfüllt.

Bis die Reform in Kraft treten kann, stehen noch erhebliche Hürden an. Die Kritik des DBB konzentriert sich vor allem auf das angenommene Partnereinkommen und die unzureichenden Gehaltsabstände für Führungskräfte. Ohne Änderungen, warnt die Gewerkschaft, könnte der Plan gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Besoldung verstoßen.

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