Freiburger Stiftungen vereinheitlichen Gehälter nach TVöD-Tarifvertrag
Die Städtischen Stiftungen Freiburg und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das am 7. Mai 2026 unterzeichnete Abkommen überführt alle 600 Beschäftigten in ein einheitliches Entgeltssystem. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. April 2027 in Kraft.
Bisher unterhielt die Einrichtung zwei separate Gehaltsstrukturen: Rund 500 Mitarbeiter:innen wurden nach hauseigenen Regelungen bezahlt, während 100 bereits dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterlagen. Mit der Neuregelung werden nun alle Beschäftigten unter den branchenweiten TVöD-Tarifvertrag zusammengefasst.
Ziel des Übergangs ist es, finanzielle Nachteile für die Mitarbeiter:innen zu vermeiden und insgesamt fairere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Durch die Angleichung an den TVöD erhofft sich die Institution zudem, ihre Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten.
Im Rahmen der Umstellung wird die Stiftungsverwaltung Freiburg wieder dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg beitreten. Damit kehrt die Einrichtung als vollwertiges Mitglied in die regionale Arbeitgebervereinigung zurück.
Der neue Tarifvertrag gilt für alle 600 Beschäftigten und tritt im April 2027 in Kraft. Er ersetzt die bisherigen internen Regelungen und passt die Bezahlung an die branchenweiten Standards an. Die Reform soll die Arbeitsplatzsicherheit und Gerechtigkeit für das Personal verbessern.






