14 June 2026, 10:12

Drei Bundesländer fordern Nachbesserungen beim umstrittenen Selbstbestimmungsgesetz

Der Fall Liebich stellt das Selbstbestimmungsrecht infrage

Drei Bundesländer fordern Nachbesserungen beim umstrittenen Selbstbestimmungsgesetz

Drei deutsche Bundesländer fordern Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz, nachdem prominente Fälle Bedenken wegen möglichen Missbrauchs aufgeworfen haben. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt schlugen auf der jüngsten Justizministerkonferenz in Hamburg strengere Regelungen vor. Der Vorstoß folgt wachsender Kritik am Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition, die sowohl von politischen Gegnern als auch aus der Bevölkerung geäußert wird.

Die Debatte verschärfte sich, nachdem die rechtsextreme Aktivistin Marla-Svenja Liebich ihren Geschlechtseintrag rechtlich von männlich auf weiblich ändern ließ. Liebich, die zuvor als Sven bekannt war, steht wegen Volksverhetzung vor Gericht und zog während der Verhandlungsauftritte mediale Aufmerksamkeit auf sich. Der Fall löste eine Krise unter den Befürwortern des Gesetzes aus und befeuerte die Forderungen nach einer Reform.

Ein weiterer Vorfall betraf eine Düsseldorfer Polizeikommissarin, die ihren Geschlechtseintrag rechtlich auf weiblich ändern ließ, um eine Beförderung zu erlangen. Daraufhin wurden disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet, was die Argumentation nährte, das Gesetz könne ausgenutzt werden. Kritiker, darunter die rechtspopulistische AfD und die unionsgeführte Opposition, warnen seit Langem vor solchen Risiken.

Die Union setzte erfolgreich eine Evaluierungsklausel im Koalitionsvertrag durch, die eine Überprüfung des Gesetzes bis Ende Juli vorsah. Doch diese Frist wird voraussichtlich nicht eingehalten – mit den Ergebnissen ist nun erst später in diesem Jahr zu rechnen. Während die SPD betont, die bestehenden rechtlichen Schutzmechanismen seien ausreichend, besteht die Union darauf, dass das Gesetz Schlupflöcher für Missbrauch schafft.

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Die vorgeschlagenen Verschärfungen sehen einen Prüfmechanismus vor, um offensichtliche Missbrauchsfälle zu erkennen und zu verhindern. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Bedenken hinsichtlich des Potenzials für Missbrauch im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes auszuräumen. Eine Entscheidung über den Prüfmechanismus wird für später in diesem Jahr erwartet. Das Ergebnis wird zeigen, ob das Gesetz strengere Kontrollen erhält oder in seiner aktuellen Form bleibt.

Quelle