07 June 2026, 14:13

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen

Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung strengerer Lohntransparenzgesetze verpasst. Das Land hätte die neuen Vorschriften bis Montag, den 8. Juni 2026, umsetzen müssen, doch bisher ist dies nicht geschehen. Durch die Verzögerung droht nun ein rechtliches Vorgehen der Europäischen Kommission.

Die aktualisierten EU-Richtlinien zur Lohntransparenz zielen darauf ab, die anhaltenden Lohnungleichheiten zu bekämpfen. Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Daten zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden veröffentlichen. Arbeitgeber werden zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach ihren früheren Verdiensten fragen.

Beschäftigte erhalten stärkere Rechte, um durchschnittliche Gehaltsangaben für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Die Europäische Kommission hat auf strukturelle Probleme hingewiesen – wie fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und berufliche Klischees –, die maßgeblich zur Lohnlücke von 15,6 % zwischen Männern und Frauen in Deutschland beitragen.

Das bestehende Entgeltransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 ermöglicht Arbeitnehmern zwar bereits, Gehaltsvergleiche anzufordern, doch wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Die Bundesregierung plant nun, die EU-Reformen Anfang 2027 umzusetzen. Bis dahin bleibt Deutschland im Verstoß gegen EU-Recht und riskiert ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren.

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Sollte Deutschland nicht zeitnah handeln, könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte einleiten. Die neuen Gesetze würden größere Unternehmen zwingen, Lohnunterschiede offenzulegen und Fragen zur Gehaltshistorie in Bewerbungsgesprächen zu unterbinden. Ohne diese Änderungen könnte die Lohnungleichheit im Land weiter bestehen.

Quelle