DB-Chef Nagl warnt vor Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, warnt vor Sonderbedingungen für Italo im deutschen Fernverkehr
Philipp Nagl, Chef der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen für den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Eine solche Entscheidung könnte seiner Meinung nach rechtliche Auseinandersetzungen auslösen und die Branche destabilisieren. Im Mittelpunkt der Debatte steht eine geplante, befristete „Neueinsteiger-Klausel“, die ab 2028 gelten soll.
Nagl kritisierte die Idee einer zeitweiligen Befreiung für Italo als „rechtlich hochriskant“. Er argumentierte, dass Gerichte die Regeln für die Streckennutzung innerhalb von 18 Monaten kippen könnten, falls sie gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde seiner Einschätzung nach zu einem „Chaos auf dem Markt“ führen – ein Szenario, das er als „das schlechteste Ergebnis für alle Beteiligten“ bezeichnete.
Die bisherigen mehrjährigen Rahmenverträge, die 2017 eingeführt worden waren, wurden bereits wegen ihrer Komplexität und rechtlicher Mängel abgeschafft. Nagl betonte, dass kurzfristige Lösungen die Unsicherheit nur verstärken würden. Zudem verwies er darauf, dass ein neues, verbindliches EU-Rechtsrahmenwerk im Rahmen der Capacity Regulation erst 2031 in Kraft treten werde.
Trotz seiner Bedenken zeigt sich Nagl optimistisch, was den Wettbewerb im Fernverkehr angeht. Seiner Überzeugung nach kann dieser gelingen – vorausgesetzt, er kommt letztlich den Fahrgästen zugute. Gleichzeitig warnte er davor, dass Bevorzugungen für einen einzelnen Anbieter zu „endlosen juristischen Streitigkeiten“ führen und der gesamten Branche schaden könnten.
Die Warnungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland über die Integration von Italo in sein Schienennetz entscheidet. Ohne ein stabiles rechtliches Fundament bleibt das Risiko von Klagen und Marktinstabilität hoch. Die endgültige Entscheidung über die „Neueinsteiger-Klausel“ könnte weitreichende Folgen für den Wettbewerb und die Qualität der Fahrgastleistungen haben.






