Daimler gewinnt US-Rechtsstreit um Zuständigkeit in Kalifornien
Ein richtungsweisender Rechtsstreit entbrannte, als argentinische Bürger den deutschen Automobilkonzern Daimler AG vor einem Gericht in Kalifornien verklagten. Im Mittelpunkt der Klage standen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der 1970er- und 1980er-Jahre. Kernfrage des Verfahrens war, ob ein multinationaler Konzern in einem US-Bundesstaat für Handlungen verklagt werden kann, die keinen direkten Bezug zu diesem Staat aufweisen.
Der Streit drehte sich darum, ob Daimlers geschäftliche Verbindungen zu Kalifornien ausreichten, um dort die Zuständigkeit der Gerichte zu begründen. Die Kläger argumentierten, dass die Präsenz von Mercedes-Benz USA (MBUSA), einer wichtigen Tochtergesellschaft, die Verhandlung des Falls in Kalifornien rechtfertige.
Die Kläger – argentinische Staatsbürger – richteten ihre Klage direkt gegen die Daimler AG und nicht gegen die lokale argentinische Tochtergesellschaft. Sie wollten die deutsche Muttergesellschaft für mutmaßliche Vergehen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten während der argentinischen Militärdiktatur haftbar machen. Die Wahl Kaliforniens als juristisches Schlachtfeld begründeten sie mit den umfangreichen Geschäftsaktivitäten von MBUSA in dem Bundesstaat.
Der Oberste Gerichtshof der USA prüfte, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien so "kontinuierlich und systematisch" waren, dass das Unternehmen dort als "ansässig" gelten konnte. Nach US-Recht setzt die allgemeine Gerichtsbarkeit voraus, dass die Beziehungen eines Konzerns zu einem Bundesstaat so substantiell sind, dass er quasi als lokale Einheit behandelt werden kann. Das Gericht stellte klar, dass bloße Verkäufe oder Geschäftsaktivitäten – selbst in erheblichem Umfang – diesen Maßstab nicht erfüllen.
Stattdessen betonten die Richter, dass die Kontakte eines Unternehmens im Kontext seiner globalen Operations bewertet werden müssten. Sie wiesen die Vorstellung zurück, dass geschäftliche Tätigkeiten in einem Bundesstaat automatisch die allgemeine Gerichtsbarkeit begründeten. Das Urteil kam schließlich zu dem Schluss, dass Daimlers Präsenz in Kalifornien die erforderliche Schwelle nicht erreichte, und setzte damit dem Verfahren in dem Bundesstaat ein Ende.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs setzte klare Grenzen dafür, wo multinationale Konzerne in den USA verklagt werden können. Indem das Gericht eine weite Auslegung der Zuständigkeit zurückwies, bestätigte es, dass allein erhebliche Umsätze keine Klage in einem Bundesstaat rechtfertigen. Der Fall wurde ohne eine Entscheidung über die ursprünglichen Vorwürfe abgeschlossen und ließ die Kläger in Kalifornien ohne rechtliche Handhabe zurück.