24 March 2026, 22:16

Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Ausschluss vom Buchpreis

Altes Buch mit dem Titel 'Berichte über ausgewählte Fälle in den Westminster-Hallen, auch die Meinung von John Lord Fortescue' geöffnet auf einer Seite mit schwarzem Text.

Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Ausschluss vom Buchpreis

Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor. Der Streit entstand, nachdem Weimer den Laden aufgrund politischer Bedenken von der Shortlist eines renommierten Buchpreises ausgeschlossen hatte. Die Buchhandlung hat nun einen Eilantrag eingereicht, um seine Äußerungen anzufechten.

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Der Konflikt begann, als Weimer Zur schwankenden Weltkugel von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises strich. Er begründete dies mit "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen", die den Schritt rechtfertigten. In einem Interview mit der Zeit argumentierte er später, der Staat dürfe "mit öffentlichen Geldern keine Preise an politische Extremisten" vergeben.

Die Betreiber der Buchhandlung forderten von Weimer eine Unterlassungserklärung, die dieser jedoch verweigerte. Daraufhin reichten sie beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Mit dem Antrag soll verhindert werden, dass Weimer und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Buchhandlung oder ihre Mitarbeiter als "politische Extremisten" bezeichnen.

Weimers Ministerium verteidigte seine Haltung und betonte, dass Regierungsmitglieder solche Bewertungen frei treffen müssten. Das Gericht hat den Antrag bestätigt, einen Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Aus verfügbaren Quellen geht nicht hervor, dass der Streit Auswirkungen auf die Bewertungen der Buchhandlung oder Auszeichnungen unabhängiger Buchhändlerverbände hat.

Die rechtliche Auseinandersetzung liegt nun beim Verwaltungsgericht Berlin. Eine Entscheidung könnte klären, ob Weimers Ausschluss der Buchhandlung vom Preis rechtmäßig war. Das Urteil könnte zudem Präzedenzfall dafür werden, wie Regierungsvertreter in künftigen Streitigkeiten um Kulturförderung Unternehmen einordnen.

Quelle