Bremens Bürgerschaft deckt undurchsichtige Entlassungen von Staatsräten auf
Emma KrausBremens Bürgerschaft deckt undurchsichtige Entlassungen von Staatsräten auf
Bremens Bürgerschaft untersucht Entlassungen von Staatsräten der vergangenen elf Jahre
Ein Ausschuss, der im November 2025 eingerichtet wurde, prüft die Abläufe und soll Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Bereits jetzt hat er unklare Praktiken und Zweifel an der Transparenz aufgedeckt.
Der Ausschuss tagte am Dienstag und kommt am Mittwoch erneut zusammen. Der ehemalige Bildungssenator Sascha Aulepp (SPD) soll als Zeuge aussagen. Bisher haben die Ermittlungen Lücken in der Rechenschaftspflicht sowie Fragen zur Glaubwürdigkeit von Regierung und Opposition ans Licht gebracht.
Ein Fall betrifft die Staatsrätin Regine Komoss. Sie wurde nach nur einem Monat im Amt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Über ein Jahr dauerte es, bis ihr eine neue Position zugewiesen wurde – in dieser Zeit bezog sie weiterhin ihr volles Gehalt. Zudem übergab der Senat dem Ausschuss keine zentralen Unterlagen, darunter einen offiziellen Widerspruch der Finanzbehörde gegen die Zusage ihrer Versetzung.
In einem anderen Fall wurden fünf Nachrichten aus einem Signal-Chat zwischen den Staatsräten Irene Strebl und Jan Fries gelöscht. Zwar müssen nicht alle solchen Chats archiviert werden, doch die Löschung nährte Oppositionsvorwürfe über geheime Absprachen. Die Opposition wirft der Regierung zudem vor, entlassenen Staatsräten überzogene Abfindungen – sogenannte „goldene Händedrücke“ – auf Kosten der Öffentlichkeit gewährt zu haben.
Ein anonymer Hinweis der CDU zu gelöschten E-Mails führte schließlich zu CDU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Hentze. Seine ersten Aussagen gegenüber den Ermittlern stellten sich als falsch heraus.
Die Arbeit des Ausschusses zeigt weiterhin Widersprüche bei der Handhabung von Entlassungen und Abfindungsregelungen auf. Politische Amtsträger in Deutschland können zwar jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen werden, profitieren aber oft von großzügigen Vorruhestandsregelungen. Ziel der Untersuchung ist es, frühere Entscheidungen aufzuklären und künftige ähnliche Fälle zu verhindern.






