17 April 2026, 04:14

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Landwirtschafts-Silo nach 15 Jahren vollständig reparieren

Schwarzes und weißes Foto eines großen Risses im Boden, wahrscheinlich ein Entwässerungsgraben, mit einem sichtbaren Wasserzeichen auf der linken Seite.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Landwirtschafts-Silo nach 15 Jahren vollständig reparieren

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Landwirtschafts-Silo endet mit Grundsatzurteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ein endgültiges Urteil gefällt: Ein Bauunternehmen muss die fehlerhafte Konstruktion vollständig instand setzen – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Betrieb war. Der Fall begann, als kurz nach der Installation des Silos im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen an der Oberfläche auftraten.

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Der Silo war im September 2010 von einer Baufirma für einen Landwirt errichtet worden. Schon wenig später bildeten sich sichtbare Risse und Unebenheiten. Besorgt über die Schäden leitete der Bauer 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen.

2015 reichte der Landwirt eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorabkosten für die Reparatur zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht und sprach die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an der Verschlechterung des Silos.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 entschied das Gericht unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24, dass das Bauunternehmen sämtliche Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung hieß es, die Verpflichtung zur Reparatur sei absolut – unabhängig von der Nutzungsdauer des Silos oder dessen Zustand nach etwaigen Vorarbeiten.

Das endgültige Urteil bestätigt, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die Beseitigung der Mängel trägt. Der Landwirt erhält nun die notwendigen Korrekturen ohne weitere Kostenbeteiligung. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen es um Baumängel und Instandsetzungspflichten geht.

Quelle