Berliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Kooperationen mit Medikamenten-Plattformen
Moritz PetersBerliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Kooperationen mit Medikamenten-Plattformen
Deutsche Apotheken sehen sich wachsenden rechtlichen Risiken ausgesetzt, wenn sie mit digitalen Plattformen kooperieren, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin hat die prekäre Rechtslage solcher Partnerschaften deutlich gemacht. Die Aufsichtsbehörden verschärfen nun die Durchsetzung bestehender Werbeverbote.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken, die mit Diensten wie DoktorABC zusammenarbeiten, gegen geltendes Recht verstoßen könnten. Über diese Plattform können Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen. Das Gericht stellte fest, dass Apotheken eine Mitverantwortung für unzulässige Werbung tragen, die über solche Plattformen betrieben wird.
Das Urteil folgt einem früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell. Damals wurde bestätigt, dass Werbeverbote selbst dann gelten, wenn Plattformen nicht einzelne Produkte, sondern allgemeine Medikamentenkategorien bewerben. Nach aktuellem Recht ist jede Form der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel untersagt – einschließlich Lifestyle-Produkte und medizinisches Cannabis.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die zuständige Aufsichtsbehörde, hat bereits gewarnt, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die die Wahl der Patienten beeinflussen. Solche Kooperationen untergraben den Grundsatz der freien Apothekenwahl. Die Behörde wird nun das aktuelle Urteil prüfen und weitere rechtliche Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einleiten.
Apotheken müssen Partnerschaften mit Plattformen meiden, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben oder Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Das Berliner Urteil unterstreicht, dass sie für Verstöße rechtlich mitverantwortlich sind. In den kommenden Monaten ist mit einer verschärften Ahndung unzulässiger Werbepraktiken durch die Aufsichtsbehörden zu rechnen.






