29 March 2026, 10:14

Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests zurückzahlen

Eine schwarze Oberfl├Ąche mit einem wei├čen und roten Covid-19-Testthermometer mit Text und Zahlen.

Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests zurückzahlen

Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es während der Pandemie nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Die Einrichtung führte über 200.000 Tests mit einem Produkt durch, das Ende 2021 seine offizielle Zulassung verloren hatte. Ein Gericht hat nun entschieden, dass der Betreiber sämtliche bisher erhaltene Erstattungen zurückerstatten muss.

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Das Zentrum setzte auf einen Speicheltest (AT088/21), dessen Zulassung das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bereits im September 2021 widerrufen hatte. Dennoch nutzte der Betreiber die Tests bis Mitte 2022 weiter und führte damit mehr als 200.000 Durchführungen durch. Die Behörden hatten zunächst rund 95.000 Euro für vier Monate Testbetrieb gezahlt, bevor die Unregelmäßigkeiten auffielen.

Die Betreiberin klagte gegen die Rückforderung und behauptete, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass die Tests ungültig waren. Sie argumentierte, sie habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verlassen und eigene Recherchen angestellt. Das Verwaltungsgericht München wies ihre Beschwerde jedoch ab und urteilte, dass man sich nicht auf die Angaben Dritter berufen könne, um den Einsatz nicht zugelassener Tests zu rechtfertigen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass das Testzentrum die Dokumentationspflichten nicht erfüllte. In den Testunterlagen fehlte durchgehend die vorgeschriebene AT-Identifikationsnummer. Die Richter entschieden daher, dass die vollständige Erstattungssumme zurückverlangt werden müsse und setzten die Zahlungen auf null Euro herab.

Das Urteil bestätigt, dass während der Pandemie nur PEI-zugelassene Tests erstattungsfähig waren. Die Betreiberin muss nun die gesamten 95.000 Euro für die ungültigen Tests zurückzahlen. Bisher sind in Deutschland keine weiteren Fälle des Einsatzes nicht autorisierter Speicheltests öffentlich bekannt geworden.

Quelle