27 March 2026, 00:17

Baden-Württembergs Winzer erhalten neue Förderung für nachhaltige Brachflächen ab 2027

Ein Reh, das auf dem Waldboden zwischen grünen Pflanzen und trockenen Blättern liegt.

Baden-Württembergs Winzer erhalten neue Förderung für nachhaltige Brachflächen ab 2027

Weinbau in Baden-Württemberg steht vor Veränderungen: Neues Förderprogramm für mehr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit

Ab 2027 können Winzer in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung beantragen, um gerodete Weinbergflächen in rotierende Brachflächen umzuwandeln – und zwar im Rahmen der Maßnahme "Rotierende Brache im Weinbau" (E16). Das neue Förderprogramm zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus zu stärken, indem stillgelegte Rebflächen ökologisch aufgewertet werden.

Voraussetzungen für die Förderung: Gefördert werden Flächen, die zuvor für den Weinbau genutzt, aber aus der Produktion genommen wurden. Die Parzellen müssen über eine ursprüngliche Pflanzgenehmigung verfügen und eine Mindestgröße von 0,01 Hektar sowie eine Höchstgröße von drei Hektar pro Betrieb aufweisen.

Für die Anlage der Brachflächen ist eine Aussaat mit einer vorgeschriebenen mehrjährigen Blühmischung (M3+) in einer Dichte von 10 bis 12 Kilogramm pro Hektar erforderlich. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai erfolgen oder alternativ im Spätsommer bzw. Herbst des Vorjahres.

Förderhöhe und Antragsverfahren: Die Förderung beträgt 2.500 Euro pro Hektar und wird über das FIONA-System im Rahmen des Einheitlichen Antrags abgewickelt. Die Antragstellung ist ab dem 15. Mai 2027 im Bewilligungszeitraum 2027 möglich. Die Maßnahme lässt sich zudem mit anderen flächenbezogenen Förderprogrammen kombinieren, darunter FAKT II (A3), Öko-Regelung 7 sowie der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.

Hintergrund und Ziele: Das Programm ist Teil der GAP-Förderperiode 2023–2027, die den Ausbau umwelt-, klima- und tierschutzrelevanter Maßnahmen in der Landwirtschaft vorsieht. Im Fokus stehen die Verbesserung der Bodenqualität, -struktur und -biodiversität auf ehemaligen Weinbauflächen. Winzer erhalten damit einen finanziellen Anreiz, um Böden zu regenerieren und die ökologische Vielfalt zu fördern.

Die Maßnahme passt in die gesamte Strategie zur Modernisierung des Weinbaus bei gleichzeitiger Schonung natürlicher Ressourcen. Antragsberechtigte können ab Mitte Mai 2027 ihre Ansprüche geltend machen; die Auszahlungen erfolgen über die bestehenden GAP-Förderkanäle.

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