24 May 2026, 14:23

Autor wegen Tweet gegen CDU-Politiker verurteilt: Ist Paragraf 188 überholt?

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen Tweet gegen CDU-Politiker verurteilt: Ist Paragraf 188 überholt?

Ein Autor wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen CDU-Politiker vor vier Jahren in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Der Fall dreht sich um ein selten diskutiertes Gesetz, das Beleidigungen von Amtsträgern unter Strafe stellt – der Schriftsteller argumentiert nun, dass dieses Gesetz mehr Schaden als Nutzen anrichtet.

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Die Probleme begannen, als der Autor Philipp Amthor, einen CDU-Abgeordneten, in einem zunächst unbeachteten Tweet erwähnte. Ein Jahr später stießen Ermittler bei der Prüfung einer anderen Äußerung – der Autor hatte einen AfD-Politiker als „Nazi“ bezeichnet – auf den älteren Post. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der schärfere Strafen für Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens vorsieht.

Das Gericht urteilte, die Worte des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Obwohl der Schriftsteller den Prozess in der Berufung gewann, äußerte er Besorgnis über andere, die möglicherweise keinen rechtlichen Beistand hätten. Er argumentierte, das Gesetz – das Strafverfolgung auch ohne formelle Anzeige ermöglicht – könnte die Feindseligkeit gegenüber Politikern sogar verstärken, statt sie zu schützen.

Der Autor wies auch auf die weiteren Folgen solcher Fälle hin: Über die Hälfte aller Strafsachen in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, die rechtskräftig werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte diese Regelung bereits kritisiert und ihre Wirkung infrage gestellt.

Als ehemaliger Kommunalpolitiker räumte der Schriftsteller ein, dass Hetze tatsächlich Schaden anrichten kann. Dennoch bestehe bei Paragraf 188 – mit seiner fünfjährigen Verjährungsfrist und den verschärften Strafen – die Gefahr, dass er die Debatte erstickt, statt die Demokratie zu schützen.

Der Fall hat die Diskussion neu entfacht, ob Paragraf 188 seinen eigentlichen Zweck erfüllt. Zwar wurde die Strafe gegen den Autor aufgehoben, doch die Erfahrung zeigte, wie schnell alte Social-Media-Posts juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Kritiker fragen weiterhin, ob solche Gesetze wirklich Amtsträger schützen – oder lediglich mehr Konflikte vor Gericht tragen.

Quelle