400-Euro-Rezepturfehler bringt Apotheker in finanzielle Not – wer zahlt?
Theo König400-Euro-Rezepturfehler bringt Apotheker in finanzielle Not – wer zahlt?
Ein Apothekeninhaber in Deutschland steht vor finanziellen Verlusten, nachdem ein Rezepturfehler ihn mit 400 Euro belastet hat. Der Vorfall ereignete sich, als einem Patienten für 50 Tabletten des starken Schmerzmittels Palexia fast 380 Euro zu viel berechnet wurden. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab – mit Verweis auf das angekreuzte aut-idem-Feld auf dem Rezept.
Ausgelöst wurde das Problem durch die Senkung des Festbetrags für Palexia (Wirkstoff: Tapentadol) im Jahr 2023. Zu Jahresbeginn lag die Erstattungsrate noch bei etwa 1,20 Euro pro Tagesdosis, doch bis Dezember war sie auf 0,85 Euro gesunken. Diese Anpassung folgte Änderungen im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sowie neuen Rabattregelungen nach dem Heilmittelbewirtschaftungsgesetz (HMOG).
Das angekreuzte aut-idem-Feld verhinderte, dass die Apotheke auf ein günstigeres Alternativpräparat ausweichen durfte. Ohne diese Einschränkung hätte der Patient eine rabattierte Vertragsversion erhalten und die Zusatzkosten vermeiden können. Dafür hätte der behandelnde Arzt das Kreuz im Rezept entfernen müssen.
Der Apotheker wehrte sich gegen die Rückforderungsforderung – allerdings ohne Erfolg. Zudem belasten ihn zwei Fälle gefälschter Rezepte, die ihm zusätzliche 500 Euro kosteten. Die Apotheke, die etwa 7.000 Einwohner versorgt, kämpft mit wiederkehrenden finanziellen Rückschlägen durch ähnliche Vorfälle.
Der betroffene Patient, der bei der IKK classic versichert ist, ist auf Palexia regelmäßig angewiesen, sieht sich nun aber unerwarteten Kosten gegenüber. Der Apothekeninhaber bleibt auf der Rückforderung sitzen – ohne weitere Handlungsmöglichkeiten. Der Fall zeigt, wie stark kleine Apotheken unter Druck geraten, wenn sich Erstattungsregeln und Rezeptfehler überschneiden.






