20.000 Euro zu Ostern: Warum dieses Geschenk nicht steuerfrei blieb
Moritz Peters20.000 Euro zu Ostern: Warum dieses Geschenk nicht steuerfrei blieb
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass ein Ostergeschenk in Höhe von 20.000 Euro von einem Vater an seinen Sohn nicht steuerfrei war. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass der Betrag die Grenze für übliche Gelegenheitsgeschenke überschreite. Im Rahmen des Verfahrens ging es zudem um mehrere Bargeldüberweisungen in Höhe von insgesamt 610.000 Euro bis Mitte 2017.
Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2017 von seinem Vater mehrere hohe Bargeldzuwendungen erhalten. Er argumentierte, dass eine Zahlung von 20.000 Euro zu Ostern 2015 als steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" gelten sollte. Nach deutschem Recht sind jedoch nur kleine Geschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten, Weihnachten oder bestandenen Prüfungen von der Schenkungsteuer befreit.
Das Finanzamt widersprach dieser Auffassung und entschied, dass 20.000 Euro bei Weitem den Rahmen eines typischen Ostergeschenks sprengen. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung und stellte klar, dass die Zuwendung den regulären Schenkungsteuerregeln unterliege. Sowohl Schenker als auch Beschenkter müssen Geldgeschenke innerhalb von drei Monaten melden, wobei Angaben zur Beziehung der Beteiligten sowie zur Höhe des Betrags gemacht werden müssen.
Aus den Einkommensunterlagen des Vaters ging hervor, dass dieser zwischen 2013 und 2022 jährlich zwischen 1,7 und 3,7 Millionen Euro verdiente. Frühere Einkommensdaten lagen nicht vor. Die deutsche Erbschafts- und Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem, wobei Freibeträge über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden.
Das Urteil bestätigt, dass hohe Bargeldgeschenke – selbst zu besonderen Anlässen – steuerpflichtig sind, sofern sie die üblichen Grenzen überschreiten. Der Fall unterstreicht die Verpflichtung, bedeutende Vermögensübertragungen innerhalb der gesetzlichen Frist zu deklarieren. Bei Nichteinhaltung drohen Steuerbescheide und Strafzahlungen.






